ACHTUNG! LETZTE CHANCE AUF WIDERRUF – 21.06.2016

Letzte Chance für Verbraucher, alte Immobilien-Darlehensverträge rechtlich zu vernichten.

 

Normalerweise gilt eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer man seine Vertragserklärung auf Abschluss eines Immobilien-Darlehens widerrufen kann. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn die Urkunde, die der Kreditgeber dem Verbraucher zur Verfügung stellt, die gesetzlichen Pflichtangaben zum Widerrufsrecht enthält.

 

Bislang führte eine Widerrufsbelehrung, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte, zu einem zeitlich unbegrenzten Widerrufsrecht.

Damit ist es nun vorbei!

 

Das Widerrufsrecht erlischt jetzt bei einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, sofern diese vom Kreditgeber nachgeholt wird, 12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss. So steht es in § 356b Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

 

Der Gesetzgeber hat jedoch nicht nur dieses Widerrufsrecht für sogenannte Neu-Verträge zeitlich begrenzt. Das Widerrufsrecht für Immobilien-Verträge ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden, erlischt spätestens am 21.06.2016. Das steht in Artikel 229 § 38 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).

 

Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung die rechtliche Unsicherheit in Bezug auf die Widerruflichkeit von Verträgen beseitigen, bei denen die Belehrungen nicht den zahlreich veränderten Widerrufsmustern der sogenannten BGB-Informationspflichten-Verordnung entsprechen.

 

Daher: Letzte Ausfahrt!

 

Mit Ablauf des 21.06.2016 schließen sich also die Pforten, aus alten Immobilien-Verträgen herauszukommen und so ggfls. auf Basis der aktuellen Marktlage viel günstigere Zinssätze zu verhandeln.

 

Erfahrung mit Widerrufsfällen

 

Aber Achtung: Der Widerruf ist nur sinnvoll, wenn Sie über das Geld verfügen oder eine günstige Anschlussfinanzierung organisiert haben, um die dann geschuldete Restschuld bei Ihrer aktuellen Bank auszugleichen.

 

Widerrufen Sie auf keinen Fall, ohne ein verlässliches Angebot für eine Anschlussfinanzierung zu haben.

 

Wir beraten Sie gerne mit unserer Erfahrung mit Widerrufsfällen.

 

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