BEARBEITUNGSGEBÜHREN ZURÜCK – SO GEHT’S

Banken knöpfen Kunden regelmäßig Bearbeitungsgebühren ab beim Abschluss eines Kreditvertrages. Zu Unrecht, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. XI ZR 348/13 und 17/14). Die Folge: Kreditkunden können diese Gebühren zurückverlangen und zwar selbst für Verträge aus dem Jahr 2004. So begründen die Richter aus Karlsruhe ihr Urteil: Die Bearbeitung eines Kredits ist keine Dienstleistung für den Kunden. Vielmehr liegt es im eigenen Interesse der Bank, die Zahlungsfähigkeit ihres Kunden zu prüfen und den Vertragsschluss vorzubereiten. Das aber darf kein zusätzliches Geld kosten, urteilte der BGH.

 

Betroffen sind alle Arten von Kreditverträgen, etwa Immobiliendarlehen oder Autofinanzierungen. Meist haben die Banken 1 bis 3 % des Nettokreditbetrages, manchmal auch mehr, kassiert. Ein großer Teil der betroffenen Kunden kann nun Erstattung dieser Extrakosten verlangen. Bislang verweigerten Banken die Rückzahlungen mit Hinweis auf eine dreijährige Verjährungsfrist der Ansprüche. Diesem Argument hat der BGH nun in der Entscheidung XI ZR 17/14 einen Riegel vorgeschoben. Kreditkunden, die ihre Verträge im Jahr 2004 abgeschlossen haben, können immer noch ihre Gebühren zurückverlangen. Branchenkenner rechnen, dass Banken und Sparkassen nunmehr mit Rückforderungen ihrer Kunden in Höhe von bis zu € 13 Mrd. rechnen müssen. Und so kommen Sie an Ihr Geld: Untersuchen Sie Ihre Kreditunterlagen zunächst nach Begriffen wie „Bearbeitungsentgelt“ oder „Bearbeitungsgebühr“ und den diesbezüglichen Beträgen. Diese können sowohl als Summe, als auch in Prozent bezogen auf den Nettodarlehensbetrag ausgewiesen sein. Wichtig für die Verjährung ist, herauszufinden, wann die Kreditbearbeitungsgebühr gezahlt worden ist. Zentral ist dann, die Verjährung sofort zu stoppen.

 

Hierfür reicht nicht aus, lediglich von der Bank mit einem Musterbrief Erstattung zu verlangen. Wenn die Bank nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten (kurzen) Frist zahlt, sollten Sie uns sofort einschalten oder selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Aber Achtung, unterläuft Ihnen ein Fehler, läuft die Verjährung weiter. Nur wenn der Mahnantrag auf Anhieb korrekt ist und Ihrer Bank alsbald zugestellt wird, unterbricht er die Verjährung. Zu stoppen ist die Verjährung jetzt insbesondere für Kreditbearbeitungsgebühren, die bis Ende 2011 gezahlt worden sind. Aufgrund der regelmäßigen dreijährigen Verjährung nach dem BGB verjähren Ihre Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2014. Es ist damit zu rechnen, dass der Ansturm, der das Urteil des BGH auf die Banken ausgelöst hat, diese überlastet und unrechtmäßig vereinnahmte Gebühren nicht rechtzeitig erstattet werden. Deshalb muss die Verjährung rechtzeitig unterbrochen werden! Wichtig: Zinsansprüche nicht vergessen! Denn die gibt’s auf das zu Unrecht vereinnahmte Bearbeitungsentgelt oben drauf.

 

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