HEE RECHTSANWÄLTE BERLIN – KLAGE VERLOREN

HEE Rechtsanwälte – Klage verloren

 

Frankfurt (rg) – GABOR Rechtsanwälte haben eine von den HEE Rechtsanwälten, Berlin, geführte Klage vor dem Landgericht Frankfurt wegen angeblicher Falschberatung einer Verkäuferin eines Kapitalanlageproduktes gewonnen. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.

 

Die von den HEE Rechtsanwälten vertretene Klägerin hatte über eine Gesellschaft zur Vermittlung von Kapitalanlageprodukten eine Eigentumswohnung für erworben und wollte den Kauf aus Reue rückgängig machen. Gegen die von den GABOR Rechtsanwälten vertretenen Verkäuferin, die bei der das Kapitalanlageprodukt-Vermittlerin angestellt war, ist die Klägerin wegen behaupteter Falschberatung vorgegangen. Das Landgericht Frankfurt hat sich den Argumenten der GABOR Rechtsanwälte angeschlossen. Demnach bestanden gegen die Mitarbeiter der Verkäuferin keine Ansprüche. Insbesondere vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzung bestanden nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24.05.2012 nicht. Ausnahmegründe, die geeignet wären, eine Haftung darzulegen, wie etwa die Inanspruchnahme eines besonderen persönlichen Vertrauens, lagen nicht vor. Vergeblich hatten die HEE Rechtsanwälte versucht, die von der Kanzlei GABOR vertretene Beklagte als Anlagevermittlerin in Anspruch zu nehmen.

 

Die Kanzlei HEE Rechtsanwälte ist bekannt dafür, dass sie bundesweit angeblich geschädigte Kapitalanleger vertritt.

 

Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-26 O 11/12, verkündet am 24.05.2012

 

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