Fachanwalt für
Informationstechnologierecht

Unsere

Kanzlei

Als einer der ersten in Deutschland, der 2007 den Titel Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT) führen durfte, liegt der besondere Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Roger Gabor in den Bereichen Softwarerecht und Datenschutzrecht.

Präventiv

Rechtsanwalt Roger Gabor berät und vertritt Mandanten in wirtschaftsrechtlichen Fragen. Er arbeitet präventiv und vorwiegend in der Vertragsgestaltung. Roger Gabor wurde 1967 in Brackenheim/Heilbronn geboren und arbeitete nach seinem Abitur zunächst als Redakteur, von 1986 bis 1989 beim Schwäbischen Verlag, Leutkirch, und von 1990 bis 1993 als landespolitischer Redakteur bei der Axel Springer Verlag AG.

Sein Jurastudium an der Universität Konstanz begann Gabor 1993 und schloss es 1997 ab, wo er u.a. für den damaligen Justizsenator Hamburgs und späteren Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem an der Reform der juristischen Referendarausbildung mitarbeitete. Seine Medienpraxis als langjähriger Redakteur setzte er im Studium um durch Schwerpunktbildung im Medien-, IT-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Von 1998 bis 2000 leistete Roger Gabor sein Rechtsreferendariat beim Landgericht Ravensburg ab, mit Stationen u.a. beim Regierungspräsidenten Tübingen. Seine Schwerpunktsetzung im IT- und Medienrecht verfolgte er bei Prof. Dr. Peter Bräutigam durch eine mehrmonatige Anwaltsstage in der international tätigen Wirtschaftskanzlei Nörr, München.

Roger Gabor ist seit April 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem selbstständig tätig. Seit 2004 war er Partner der Ravensburger Kanzlei Dr. Rommelspacher, Glaser, Gabor Rechtsanwälte, die er 2007 verlassen hat um in Düsseldorf seine Expertise bei Prof. Dr. Fabian Schuster, dem Mitherausgeber des Beck‘schen Kommentars zum Recht der elektronischen Medien, zu vertiefen.

Unserer Expertise vertrauen Stammmandanten, die uns seit mehr als 20 Jahren wiederkehrend mandatieren

Rechtsanwalt Roger Gabor
Tel.: 0711 340359-24
Fax: 0711 340359-10
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Seit September 2007 ist Gabor als Fachanwalt für Informationstechnologierecht, bis 2021 als Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie seit 2010 in eigener Kanzlei in Stuttgart tätig. Seit 1993 bis heute arbeitete Gabor weiterhin journalistisch in der Pressearbeit für Unternehmen. Von 2005 an unterrichtet Rechtsanwalt Gabor als Lehrbeauftragter Medienrecht an der Dualen Hochschule Ravensburg, welche Mitarbeiter aller namhaften deutschen Medienkonzerne ausbildet. Im Jahr 2017 wurde Rechtsanwalt Gabor die zusätzliche Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ verliehen. 2022 „Fachanwalt für Erbrecht“. Rechtsanwalt Roger Gabor spricht als Fremdsprachen Englisch und Französisch.

Er füllt weitere Tätigkeiten aus als Mitglied im Deutschen Verein für Versicherungswissenschaft e.V., Berlin, im Freundeskreis der Wirtschaftsjunioren Bodensee – Oberschwaben e.V. Roger Gabor ist Sprecher Verbraucherschutz und Verbraucherrecht des Deutschen Anwaltvereins, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereins, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht des Deutschen Anwaltvereins, ferner Lehrbeauftragter für Informationstechnologierecht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und als Dozent verpflichtet im Fachlehrgang Informationstechnologierecht der DeutscheAnwaltAkademie GmbH. Sofern es erforderlich ist, setzt Roger Gabor Ihre Ansprüche und Interessen mit der erforderlichen Härte auch gerichtlich durch.

Referenzen

Unserer Expertise vertrauen Stammmandanten, die uns seit mehr als 20 Jahren wiederkehrend mandatieren. Zu diesen gehören ein weltweit führender Automobilzuliefererkonzern, ein prominenter Anbieter für Dokumenten-Management und digitale Archivierung, ein führender Hersteller von Papier- und Kunststoffverpackungen, Großhändler aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels, ein Systemhaus, das für deutsche Industrie-Globalplayer deren IT-Prozesse managt, ferner Spezialisten für Cloud-Services, Software-Migration und Virtualisierung.

Zu unseren Auftraggebern gehören darüber hinaus Software-Häuser mit mehr als 100 Mitarbeitern, die „Nummer 1“ im Marktsegment preisausgezeichneter Werbe- und Kommunikationsagenturen, Callcenter, Krankenhäuser, Webshops, traditionell der Fahrzeughandel, Lieferanten der Nutzfahrzeug- und Automobilindustrie, Große Kreisstädte und Gemeinden, Verlage sowie namhafte Insolvenzverwalter, für wir hartnäckig IP- und IT-Rechte durchsetzen, insbesondere in Quellcode-Streitigkeiten.

Büroleiterin

Empfangen werden Sie bei GABOR Rechtsanwalt von Büroleiterin Maike Gabor. Mit mehr als 25 Jahren an gesammelter Berufserfahrung steht die geprüfte Rechtsfachwirtin unseren Mandanten als erste Ansprechpartnerin zur Verfügung und organisiert und optimiert den Kanzleiablauf. Maike Gabor ist darüber hinaus eigenverantwortlich für das Forderungsmanagement unserer Mandanten tätig.

Kontakt:
Büroleiterin Maike Gabor
Geprüfte Rechtsfachwirtin
Alexanderstraße 104 | 70190 Stuttgart
Tel.: ​0711 340359-24
Fax: ​0711 340359-10
Email: ​m.gabor(at)gabor-partners.de

Mandatsvereinbarung mit Haftungsbegrenzung

Vollmacht RA Gabor

Strafprozessvollmacht RA Gabor

Vergütungsvereinbarung

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