Rechtsanwalt Roger Gabor berät und vertritt Mandanten in wirtschaftsrechtlichen Fragen. Er arbeitet präventiv und vorwiegend in der Vertragsgestaltung. Roger Gabor wurde 1967 in Brackenheim/Heilbronn geboren und arbeitete nach seinem Abitur zunächst als Redakteur, von 1986 bis 1989 beim Schwäbischen Verlag, Leutkirch, und von 1990 bis 1993 als landespolitischer Redakteur bei der Axel Springer Verlag AG.
Sein Jurastudium an der Universität Konstanz begann Gabor 1993 und schloss es 1997 ab, wo er u.a. für den damaligen Justizsenator Hamburgs und späteren Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem an der Reform der juristischen Referendarausbildung mitarbeitete. Seine Medienpraxis als langjähriger Redakteur setzte er im Studium um durch Schwerpunktbildung im Medien-, IT-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Von 1998 bis 2000 leistete Roger Gabor sein Rechtsreferendariat beim Landgericht Ravensburg ab, mit Stationen u.a. beim Regierungspräsidenten Tübingen. Seine Schwerpunktsetzung im IT- und Medienrecht verfolgte er bei Prof. Dr. Peter Bräutigam durch eine mehrmonatige Anwaltsstage in der international tätigen Wirtschaftskanzlei Nörr, München.
Roger Gabor ist seit April 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem selbstständig tätig. Seit 2004 war er Partner der Ravensburger Kanzlei Dr. Rommelspacher, Glaser, Gabor Rechtsanwälte, die er 2007 verlassen hat um in Düsseldorf seine Expertise bei Prof. Dr. Fabian Schuster, dem Mitherausgeber des Beck‘schen Kommentars zum Recht der elektronischen Medien, zu vertiefen.