Als spezialisierte Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht verstehen wir die frühzeitige Beratung mittelständischer Unternehmer hinsichtlich ihrer Nachfolge als eine Existenzfrage der deutschen Wirtschaft. Ohne langfristige Konzeption wird der Bestand des eigenen Unternehmens gefährdet, wird das Personal verunsichert und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bei den Banken infrage gestellt. Eine der wichtigsten Rating-Punkte nach Basel III ist die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Die beunruhigende Insolvenzsituation in Deutschland beruht auch darauf, dass langfristige Konzeptionen fehlen.
Nachfolgeberatung
Wir entwickeln Lösungen für komplexe und anspruchsvolle rechtliche Fragestellungen der Nachfolgeberatung und sprechen Unternehmer frühzeitig, nicht erst im hohen Alter darauf an, die Unternehmensnachfolge als lebenswichtige Aufgabe zu begreifen.
Nachfolgeberatung heißt dabei, dass wir Unternehmern z.B. eine betriebliche Vorsorgevollmacht errichten, die den weiteren Bestand ihres Unternehmens für den Fall des längerfristigen Ausfalls durch Krankheit oder Unfall regelt. Gerade der Alleininhaber eines Gewerbebetriebes oder der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hinterlässt ein Vakuum, das den Bestand des Unternehmens gefährden könnte. Unsere Vollmachten beinhalten auch eine Handlungsanweisung, da andernfalls der Bevollmächtigte sich Regressansprüchen, nicht zuletzt durch den wieder genesenen Unternehmer selbst oder dessen Erben, ausgesetzt sieht.
Wir entwickeln mittelständischen Unternehmern ein Nachfolgekonzept, initiieren ein Unternehmertestament, überprüfen mithilfe eines Teams spezialisierter Kollegen, die wir hinzuziehen, den Ehevertrag, nehmen Einsicht ins Handelsregister, recherchieren im Grundbuch, bereiten die erforderliche Koordination mit dem Gesellschaftsvertrag vor und veranlassen mit unserem Kooperationspartner die Minimierung der Steuerbelastung, endlich übernehmen wir auch die Testamentsvollstreckung.
Auch die familienexterne Gestaltung der Unternehmensnachfolge bereiten wir vor durch Konzepte für Totalübertragungen auf qualifizierte Mitarbeiter. Wir gestalten Verpachtungsmodelle, schaffen Management-buy-in-Lösungen, wonach sich ein externes Management-Team in die Führung Ihres Unternehmens einkauft.
Schutzschirmverfahren
Sanierungsbedürftige Unternehmen beraten wir nach dem Vorbild des US-amerikanischen Chapter-11-Models im Schutzschirmverfahren, mit dem sich Firmen mit Liquiditätsproblemen vor dem Insolvenzverwalter schützen können und bereiten die Unternehmenssanierung in Eigenregie mit entsprechendem Schutz vor den Gläubigern vor. Ein Schwerpunkt der Sanierungsberatung ist die Prüfung von Sanierungskonzepten im Wege der Umwandlung oder Verschmelzung.